Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen erfolgen auf
Grund der nachstehenden Bedingungen, insbesondere auch für künftige
Rechtsgeschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die Geltung
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen verwiesen wird. Durch die Auftragserteilung
gelten sie als anerkannt.
- Angebote/Preise:
Unsere Angebote, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch, sind,
wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, freibleibend ab Lager.
Den Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Bei Unternehmern im Sinne
des KSchG werden die am Tag der Auslieferung bzw. Durchführung
der Leistung gültigen Preise. Gegenüber Konsumenten sind
unsere Angebote für 2 Monate verbindlich.
- Lieferung:
Die vereinbarte Lieferzeit ist mangels ausdrücklicher gegenteiliger
Vereinbarung nur als annähernd zu betrachten. Wird diese Lieferzeit
wesentlich überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns
eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach Ablauf dieser Frist
vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen.
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern es sich nicht
um Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übergebenen
Sachen handelt. Unternehmer im Sinne des KSchG müssen das Vorliegen
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beweisen.
Haben wir den Käufer verständigt, dass die bestellte Ware
versand- bzw. abholbereit ist, so ist dieser verpflichtet, die Ware
innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen bzw. liefern
zu lassen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Übernahme,
sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers
nach unserem Ermessen zu lagern und in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfristen
werden dadurch nicht geändert.
Verpackungsmaterial wird verrechnet und nur nach Maßgabe gesetzlicher
Verpflichtungen von uns zurückgenommen. Für palettiert gelieferte
Waren verrechnen wir Paletteneinsatz. Bei Rückgabe der Paletten
in einwandfreiem Zustand wird der Einsatz vergütet. Palettenrückholungen
werden gesondert verrechnet.
- Transport:
Beschlagnahme, Waggonmangel, namhafte Entwertung der Valuta, sowie
Betriebsstörungen befreien uns von jeder rechtzeitigen Lieferungs-
oder Nachlieferungspflicht. Reklamationen können nur innerhalb
3 Tagen nach Lieferung geschehen.
Gewünschter Transport wird, sofern nicht anders vereinbart, gesondert
in Rechnung gestellt.
Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und Bezahlung.
- Gewährleistung:
Wir leisten Gewähr bei den von uns gelieferten Produkten nur
im Rahmen der von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften
(z.B. Qualitäten, Normenentsprechung u. Ä.) bzw. für
jene Eigenschaften, die bei sachgerechter und zweckbestimmter Anwendung
an das Produkt gestellt werden. Vom Käufer ausdrücklich
geforderte besondere Qualitätsansprüche müssen durch
uns bestätigt werden. Im Zweifelsfall sind zur Entscheidung über
die Qualitätsbeschaffenheit der gelieferten Produkte Atteste
der zuständigen behördlich anerkannten Prüfstellen
heranzuziehen. Ansprüche auf Grund von Weiterverarbeitungsmängeln,
unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden etc. sind ausgeschlossen.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware ordnungsgemäß
zu prüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich,
spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der
Ware und bei verborgenen Mängeln spätestens 8 Tage nach
deren Entdeckung, schriftlich geltend zu machen. Sollte bei der Verarbeitung
ein Mangel festgestellt werden, so hat der Käufer die Verarbeitung
sofort einzustellen und uns unverzüglich zu verständigen.
Sämtliche weiteren Schritte zur Mängelbehebung sind im Einvernehmen
zwischen dem Käufer und uns festzusetzen. Im Falle der Beanstandung
ist aber der Käufer verpflichtet, die Ware zunächst anzunehmen,
sachgemäß abzuladen und zu lagern.
Unbeschadet der vorher angeführten Fristen verjähren die
Ansprüche aus Mängeln, unabhängig auf welchen Rechtsgrund
sie gestützt werden, nach 6 Monaten ab Lieferung der Ware. Die
Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche
Einwilligung der Käufer selbst oder eine von ihm ermächtigte
Person Änderungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Gegenständen
vornimmt.
- Erfüllung und Gefahrenübergang:
Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit der Übernahme der
Waren durch den Käufer oder einem von ihm Beauftragten durch
Bestätigung der Lieferpapiere über.
- Umtausch und Rücksendung:
Grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, Waren umzutauschen
oder zurückzunehmen.
Erklären wir uns dazu bereit, so gelten folgende Bedingungen:
Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb 1 Monats ab Kaufdatum
möglich.
Es muss sich um nachweislich bei uns gekaufte Lagerware in kompletten
Verpackungseinheiten handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware,
preisreduzierte Restposten sowie Waren, die in gleicher optischer
Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind. Die Ware muss original
verpackt, unbeschädigt und in wiederverkaufsfähigem Zustand
sein. Wir verrechnen eine Manipulationsgebühr in Höhe von
10%.
- Zahlung:
Falls nicht anders vereinbart, liefern wir per Nachnahme oder Vorauskasse.
Schecks übernehmen wir nur zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer
Einlösung. Einlangende Zahlungen werden unbeschadet eines angegebenen
Verwendungszweckes in erster Linie zu Abdeckung generell sofort fälliger
Nebenkosten herangezogen. Verbleibende Restbeträge werden den
ältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet.
7a. Bei Zahlungsverzug werden
Verzugszinsen in der Höhe von 12% verrechnet. Im Falle der Einleitung
eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzugs, Ausgleichs oder Konkurses
etc. tritt für alle Einzelforderungen Terminverlust ein. Darüber
hinaus sind wir bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen von
allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten,
Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag
zurückzutreten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind gewährte
Rabatte bzw. Nachlässe zurückzuerstatten. Wurden Nachlässe
in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt, so sind diese
nach den jeweils gültigen Preisen zu bezahlen.
- Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen
aus der Lieferung (Rechnungsbetrag zuzüglich allfälliger
Zinsen und Nebenkosten) unser Eigentum. Für ein bestimmtes Projekt
ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt,
ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher
Auftrag. Hierbei erlischt unser Eigentumsvorbehalt an sämtlichen
Waren erst dann, wenn alle unsere Forderungen aus dieser einheitlichen
Lieferung beglichen sind.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.
Zu diesem Zweck sind wir auch berechtigt, die Betriebsräume des
Kunden zu betreten und die Ware mitzunehmen.
Bei sämtlichen Warenrücknahmen sind wir berechtigt, angemessene
Transport- und Manipulationskosten zu berechnen.
Der Käufer tritt uns schon jetzt seine Forderung gegen Dritte,
soweit diese durch Weiterveräußerung oder Verarbeitung
unserer Waren entstehen, bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche
gegen ihn zahlungshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware
mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu,
und zwar im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert
der anderen Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung bzw. Vermischung.
Wird die so geschaffene Sache weiterveräussert, tritt der Käufer
uns den aliquoten Kaufpreis aus der Weiterveräußerung im
Sinne der vorhergehenden Bestimmungen ab. Wird Vorbehaltsware im Rahmen
eines Werkauftrages derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum
erwirbt, tritt uns der Käufer im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen
seinen Anspruch auf den aliquoten Werkslohn ab.
Wir sind in jedem Falle berechtigt, Auskunft über die abgetretenen
Forderungen zu verlangen, die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben
und die Einziehung selbst vorzunehmen.
- Haftungsausschluß:
Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer
(sofern es sich nicht um Personenschäden oder bei Konsumenten
im Sinne des KSchG um Schäden an zur Bearbeitung übergebenen
Sachen handelt oder das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet), sind
ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unsererseits beruhen. Unternehmer im Sinne des KSchG müssen das
Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beweisen.
- Rücktritt vom Vertrag:
Falls über das Vermögen des Käufers das Konkurs- oder
Ausgleichsverfahren eröffnet wird, sind wir berechtigt, ohne
Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bis zur Auslieferung der Ware sind wir auch berechtigt, bei Kunden,
die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten,
wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften
ein Irrtum unterlaufen sollte.
- Unwirksamkeit:
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen
Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche Regelungen
zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am
nächsten kommen.
- Erfüllungsort:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unserer
Firma.
V8-Teile Elke Theis; D-58636 Iserlohn; Holbeinstraße 58 ; UID-Nr:
DE 125 641 478
- Gerichtsstand:
Für sämtliche Klagen im Zusammenhang mit uns geschlossenen
Verträgen, auch sofern sie deren Zustandekommen oder deren Auflösung
betreffen, gilt das Gericht Iserlohn als ausschließlich zuständiges
Gericht. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur insofern als ausschließlicher
Gerichtsstand, als Urteile des vereinbarten Gerichtes im Ausland als
vollstreckbar anerkannt sind. Der Verbrauchergerichtsstand wird durch
diese Vereinbarung nicht ausgeschlossen.
Es ist ausschließlich deutsches Recht auf sämtliche Sachverhalte
und Verträge der Geschäftsbeziehungen mit uns anzuwenden.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
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